Forensische Psychotherapie

Fachartikel von Barbara Tröbinger

Die forensisch spezialisierte Psychotherapie richtet sich an Personen, die Straftaten begangen haben bzw. wegen Straftaten gerichtlich verurteilt worden sind. Ein wichtiges Ziel ist dabei, Klient/innen ein Leben ohne Straffälligkeit zu ermöglichen

In der Therapie werden Wege gesucht, das "Rückfallrisiko" zu senken: Es geht darum, wie Klient/innen die Gefährdung oder Schädigung anderer Personen und wie sie Konflikte mit dem Gesetz in Zukunft selbst verhindern/vermeiden können.

In erster Linie richtet sich das Angebot an straffällig gewordene Personen mit gerichtlicher Weisung zu Psychotherapie (bei einem laufenden Strafverfahren, bei einer bedingten Verurteilung, nach einer bedingten Entlassung aus einer Haft oder aus einer vorbeugenden Maßnahme). In diesem Fall sind bei Vereinbarungen über Terminhäufigkeit und Dauer der Psychotherapie auch etwaige im Rahmen der Weisung erteilte Vorgaben des Gerichts (z.B. Termine in 14-tägigen Abständen) und es ist ebenso die Dauer der gerichtlichen Probezeit zu beachten.

Darüber hinaus kann eine forensisch spezialisierte Psychotherapie auch sinnvoll sein, wenn es noch keine Anzeigen oder strafgerichtlichen Verurteilungen gegeben hat, aber fremdgefährdende Handlungen gesetzt wurden oder befürchtet werden. Oft motivieren dann Angehörige oder Betreuer Betroffene dazu, eine Therapie in Anspruch zu nehmen.

Therapieziele: Straffreiheit und Lebensqualität

Forensische Psychotherapie hat zum Ziel zukünftige Straftaten zu verhindern. Ich schließe also mit Klient/innen eine Vereinbarung darüber, dass wir miteinander Wege suchen, ihr "Rückfallrisiko" zu senken: Es geht darum, wie Klient/innen die Gefährdung oder Schädigung anderer Personen und wie sie Konflikte mit dem Gesetz in Zukunft selbst verhindern/vermeiden können.

Zugleich sollen eigene psychotherapeutische Anliegen der Klient/innen in der Therapie Platz finden (siehe: Systemische Psychotherapie), denn ein straffreies Leben muss sich lohnen.

Psychische Stabilität, soziale Unterstützung, soziale Aktivitäten, gesicherte Arbeit und existenzielle Sicherheit (z.B. sicheres Einkommen, stabile Wohnsituation) schützen nachweislich vor Straffälligkeit.

Rahmenbedingungen forensischer Psychotherapie

Die Rahmenbedingungen orientieren sich an den aktuellen fachlichen Standards in der forensischen Therapie: